Verteidigung: Bloß ein Messer, oder?

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Von Lars Winkelsdorf und Matthias S. Recktenwald, aus VISIER 9/2016. (Hier mit einem Anhang von mir – Cernunnos)

Am Abend des 18. Juli attackiert ein dem Vernehmen nach 17jähriger Afghane unter „Allahu akbar“-Rufen in einem Regionalzug bei Würzburg mehrere Reisende mit einer Axt und einem Messer. Vier Menschen werden dabei schwer verletzt, bevor ein zufällig in der Nähe eingesetztes Spezialeinsatzkommando der Polizei den Täter stoppen kann und ihn dabei tödlich verletzt. In Folge dieses Vorfalles entbrennt durch ein Twitter-Statement der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) eine politische Diskussion über die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, den Täter nur „kampfunfähig“ zu schießen und anschließend vor Gericht zu stellen.

Dabei ist Künasts Frage längst nicht so absurd, wie sie zunächst erscheinen mag. Denn tatsächlich dominieren bei Laien häufig Vorstellungen zu Messerangriffen, die von Hollywood-Kinofilmen und Fernsehserien geprägt worden sind: Messer werden dort als unspektakulär dargestellt, es explodieren eben keine Autos durch einen Einsatz von Stichwaffen und niemand fliegt bei einem Stich meterweit durch die Luft. Als wäre es eben „nur“ ein Messer. Schließlich wendet der Kommissar bei „Tatort“ oder „CSI Wanne-Eickel“ angesichts eines solchen Schneidgeräts schnell ein paar Kampfsporttricks an und schon liegt das Messer am Boden. Wie gesagt: im Film – mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung weiß man, dass realiter so etwas lebensgefährlicher Blödsinn ist. Bloß haben in aller Regel Juristen, Politiker und Journalisten diese Ausbildungen eben gerade nicht und greifen daher auf eben solche Scheinfakten zurück.

Nur ein Messer?

Bernd Pokojewski von Polizeitrainer in Deutschland e.V. erklärt:

„Über Jahrzehnte wurden Messer in der öffentlichen Wahrnehmung gefährlich verharmlost. Teilweise wurden deswegen sogar Angriffe in Tötungsabsicht nur als Körperverletzungsdelikte verfolgt. Ein Umdenken fand erst in den letzten Jahren statt, das hat sich bei Behörden zwar durchgesetzt, kam aber noch nicht bei den Laien an.“

Wer sich also in Lebensgefahr gegen einen Messerangriff mit der Schusswaffe verteidigt, kann sich schnell Vorwürfen ausgesetzt sehen, unverhältnismäßig gehandelt zu haben, weil es beim Gegenüber an der notwendigen Sachkenntnis mangelt. Schadenersatzforderungen, Ermittlungsverfahren, sogar eine negative Presseberichterstattung – und schnell lässt ein solcher Vorfall den einzelnen Beamten zum Politikum werden. Somit ist die Nachbereitung wesentlich, eine solche Situation sachlich und wertneutral als genau das zu kommunizieren, was sie de facto gewesen ist: lebensgefährlich.

Dabei sind Messer sogar deutlich gefährlicher als Schusswaffen. Denn im Gegensatz zu einem Projektil, das eine relativ statische Verletzung verursacht, arbeitet die Klinge in einem Körper weiter. Wird das Messer bereits für einen zweiten Stich aus dem Opfer herausgezogen, verursacht die Klinge bereits dabei eine zweite Verletzung. Mediziner sprechen hier von typischen „Schwalbenschwanz-Verletzungen.“ Militärische Spezialeinheiten lernen, wie sie mit einem Messer schnell und nahezu lautlos einen Gegner töten können. Seit Jahrzehnten werden diese Techniken sogar der schallgedämpften Schusswaffe vorgezogen, eben weil sie deutlich effektiver und präziser für diesen Zweck sind. Und mit entsprechenden Schneidetechniken eingesetzt, können auch an Armen und Beinen mit einer Klinge derart schwere Verletzungen verursacht werden, dass ein Opfer innerhalb von zwei bis drei Minuten am eintretenden Blutverlust unweigerlich stirbt. Geht in einer solchen Notwehrlage also die mühevoll erlernte Kampfsporttechnik schief und das Messer des Angreifers öffnet die Oberarmarterie, hat man so gut wie keine Überlebenschance. Es steht also sachlich außer jeder Frage, dass ein Messerangriff eine ebenso große Gefahr für einen Waffenträger darstellt wie der Angriff mit einer Pistole oder einem Sturmgewehr.

Nur eine Nahkampfwaffe?

Auch die Argumentation, dass Schusswaffen ja eher aus der Distanz eingesetzt würden und für ein Messer ein direkter Kontakt in der „Nulldistanz“ erforderlich wäre, ist ein unrealistisches Bild aus dem Kino: Schon seit den 80er Jahren bildet das US-amerikanische FBI die „21-feet-rule“ aus und legt diese auch bei Ermittlungen und gerichtlichen Untersuchungen zugrunde, wenn es um die Beurteilung der Abwehr eines Messerangriffs mit einer Schusswaffe geht. Um es vereinfacht darzustellen: Gesunde, durchschnittlich trainierte Menschen laufen die 100 Meter problemlos in 15 Sekunden. Um nun eine Entfernung von sieben Metern (also die genannten 21 feet) zu überwinden, braucht es daher etwa eine Sekunde. Schon die vom Führerscheinunterricht bekannte Reaktionszeit zeigt beeindruckend auf, dass man in diesem Zeitfenster kaum noch reagieren kann. Stoppt man das Gegenüber dann nicht unmittelbar, wird man mit einem Messer schlicht umgebracht. Von daher ist spätestens bei Unterschreiten dieser Entfernung der verteidigende Schuss in den Kopf oder die Brust des Angreifers gerechtfertigt. Man hat überhaupt nicht mehr die Zeit „zum Betreiben experimenteller Wundballistik durch Schüsse in die Extremitäten“, wie es ein Insider treffend und dazu mit rabenschwarzem Humor formuliert hat.

Wie brandgefährlich Messer sein können, zeigt der Polizistenmord in Stuttgart-Gaisburg auf der Gaisburger Brücke: Am 8. August 1989 kontrollierten Schaffner in der Straßenbahn Frédéric Otomo. Er konnte keinen Fahrschein vorweisen, schlug einem Schaffner mehrere Zähne aus und flüchtete. Kurze Zeit später stellten zwei Streifenwagen Otomo auf der Gaisburger Brücke. Fünf Beamte versuchten, Otomo festzunehmen, als dieser nach einem versuchten Fluchtversuch mit einer aufgerollten Zeitung zustieß. Darin verborgen war ein Bajonett, das Otomo bei sich trug. Innerhalb von wenigen Sekunden wurden drei Polizisten verletzt, ein Beamter erhielt dabei einen Stich in die Lunge, konnte selber aber dennoch auf Otomo schießen. Trotz des Treffers gelang es Otomo, einem weiteren Polizisten direkt ins Herz zu stechen, bevor ein ebenfalls verletzter Beamter drei Schüsse auf Otomo abgeben konnte und ihn schließlich tötete. Ein Polizist starb noch am Tatort, sein Kollege eine Stunde später im Krankenhaus, zwei weitere wurden schwer verletzt.

Einen Messerangreifer „kampfunfähig“ zu schießen, ist somit nur die billigende Inkaufnahme eines tödlichen Angriffes auf sich selbst oder Dritte und völlig unverhältnismäßig. Kritik an den Beamten des SEK Nordbayern verbietet sich sachlich schon deswegen von selbst, weil im konkreten Fall von Würzburg gemäß aktuellem Wissensstand die Entfernung zum Täter bei nur noch etwa drei Metern gelegen hat. Die Beamten haben erkennbar die zwingend notwendige Abwehr des Angriffes bis auf das absolute Maximum des überhaupt noch Vertretbaren hinausgezögert. Zum Schutz des jugendlichen Angreifers sind sie bereits unverhältnismäßig hohe Risiken eingegangen. Dies aber können Laien, darunter auch Politiker und Journalisten, leider zu oft kaum nachvollziehen – es ändert aber nichts an der in solchen Lagen mit Blankwaffen einhergehenden, realen Gefahr für Leib und Leben.

*   *   *   Ende des VISIER-Artikels   *   *   *

Anhang von Cernunnos:

Die „Mythbusters“ haben ebenfalls schon praktische Versuche zur Messerabwehr mit der Pistole durchgeführt:

 

Dabei stürmt Jamie Hyneman mit einem Simulationsmesser, das an der Spitze mit einem Kontaktsensor versehen ist, auf Adam Savage zu, der eine Simulationspistole mit elektronischer Registrierung der Abzugsbetätigung im Holster hat. Auf 24 ft (7,3 m) schafft Adam es gerade noch, die Pistole zu ziehen und abzudrücken, ehe Jamie ihn mit dem Messer trifft. Bei Angriffsbeginn aus 20 ft (6,1 m) gelingt es ihm aber nicht mehr ganz, die Pistole noch vor dem Stich überhaupt auf Jamie zu richten.

Zwar ist die Aussage im obigen Artikel mit den „7 Meter in einer Sekunde“ insofern einzuschränken, als sich das wohl nur dann ausgehen würde, wenn der Angreifer schon von weiter weg losgerannt ist. Aus dem Stand wird kaum jemand sieben Meter in einer Sekunde schaffen.

Trotzdem ist diese Entfernung für eine Messerabwehr auch dann schon extrem knapp, wenn man die Pistole bereits in der Hand hat und sich mit einem Brust- oder Kopfschuß verteidigen will. Denn selbst wenn man so einen Treffer noch anbringt, bevor der Angreifer einen erreicht, wird er in diesem Moment schon so nahe sein, daß er einem das Messer noch im nächsten Sekundenbruchteil hineinstechen kann, ehe er durch den Schuß handlungsunfähig wird (falls ein Treffer dafür überhaupt ausreicht). Das oben angeführte Beispiel mit dem Messerstecher Otomo, der trotz eines Pistolentreffers noch einem weiteren Polizisten ins Herz stechen konnte, unterstreicht das.

Völlig unmöglich wäre es, so einen Angreifer mit einem Schuß in die Gliedmaßen kampfunfähig zu machen, wie gutmenschliche Laien sich das häufig vorstellen. Denn erstens bieten Arme oder Beine geringere Trefferflächen als der Oberkörper, zweitens sind die Gliedmaßen jene Körperteile eines Angreifers, die sich am schnellsten bewegen (durch Laufen oder Herumfuchteln), und drittens würde ein Arm- oder Beintreffer die Handlungsfähigkeit mit dem jeweiligen Glied nur im Fall eines Treffers auf einen Knochen, eine Muskelansatzstelle oder einen wichtigen Nerv sofort beenden, und so ein Treffer ist noch viel schwieriger, als den Arm oder das Bein bloß irgendwo zu treffen. Einen Muskeldurchschuß würde ein erregter, adrenalingeladener Angreifer oft nicht einmal sofort bemerken. Und eine letztendlich tödliche Wirkung auf ihn kann selbst bei Gliedmaßentreffern nicht ausgeschlossen werden, weil die – wenn auch geringe – Möglichkeit besteht, daß eine Arm- oder Beinschlagader verletzt wird.

Dazu kommt noch die Umfeldgefährdung durch Fehl- oder Durchschüsse beim Versuch, den Messerarm oder ein Bein zu treffen. Im harmlosesten Fall würden die Geschosse bloß im Boden einschlagen; sie können aber auch Sachschäden verursachen oder Personen verletzen bzw. töten.

Frédéric Otoma, der Messerstecher von Stuttgart, war natürlich ein „Schwarzafrikaner“, wie ich mir aufgrund des Namens gleich gedacht habe und wie auch in diesem Artikel bestätigt wird (ein „Asylwerber“ war er auch noch):

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.25-jahre-polizistenmord-das-sinnlose-blutbad-auf-der-bruecke.bb02a343-f97c-4ca7-88d1-d68a1a261b68.html

Dieser typisch dumme, aggressive und impulsive Neger hat also ein bloßes Erwischtwerden wegen Schwarzfahrens zunächst zu einem Körperverletzungsfall eskalieren lassen und in weiterer Folge zwei der Polizisten, die ihn deswegen gestellt hatten, mit einem Bajonett getötet, zwei weitere schwer verletzt und damit einen tödlichen Schußwaffengebrauch gegen sich provoziert. Hier sehe ich eine Parallele zu dem, was Kevin Alfred Strom im ersten Teil seines Artikels The White Race and the Arrow of Time, part 1 schreibt, insbesondere zu diesem Absatz (Übersetzung von mir):

Der schwarze Mob war wütend darüber, daß ein Schwarzer, Keith Lamont Scott, von der Polizei getötet wurde, und ihre „friedlichen Proteste“ und ihre Schreie animalischer Wut und ihr Sprühfarbenvandalismus erklärten tausendmal „Black Lives Matter“ – der Kampfruf der schwarzen Aufrührer im ganzen Land seit nun schon mehreren Jahren, und auch der Name der vom jüdischen Milliardär Goerge Soros finanzierten Organisation, die Chaos und absolute Tyrannei nach Amerika bringen soll, unter Einsatz von zu Waffen gemachten Schwarzen als Bauern in einem größeren Spiel. Keith Lamont Scotts Bruder war zu sehen, wie er den Mob anfeuerte und schrie: „Alle Weißen sind Scheiß-Teufel, alle weißen Bullen sind Scheiß-Teufel.“

Es war egal, daß der tote Schwarze von einem schwarzen Bullen (Brentley Vinson) in einer Stadt mit einem schwarzen Polizeichef erschossen wurde. Es war egal, daß der tote Schwarze gut bewaffnet war. Es war egal, daß der tote Schwarze anscheinend so geisteskrank war, daß er sich weigerte, seine Pistole fallen zu lassen, als eine Gruppe von Beamten ihn mit gezogenen Waffen dazu aufforderte. Es war egal, daß der tote Schwarze eine Liste von Gewalttaten so lang wie Sumner Redstones ärztlicher Verschreibungszettel aufwies.

Nichts davon ergibt irgendeinen Sinn. Die Opfer [der zuvor geschilderten Gewalttaten gegen Weiße] litten für nichts. Diejenigen, die starben, starben für nichts. Außer Soros und seinesgleichen wissen die meisten dieser Tiere nicht einmal, was sie wollen, daher riskierten sie die ganze Nacht lang „Selbstmord durch Bullen“ für nichts. (Die meisten der Weißen, die eine Meile oder zehn von dem Blutbad entfernt kauerten und entsetzt auf ihre LCD-Bildschirme schauten, wissen auch nicht, was sie wollen, außer zu entkommen – oder aus dem schlimmsten Alptraum aufzuwachen, den sie je hatten. Mehr dazu ebenfalls später.)

Schwarze sind eine primitive Rasse mit einer niedrigen durchschnittlichen Intelligenz, impulsiv und zu Verbrechen und Wut und Gewalt neigend. Die Dinge, die sie oft tun, ergeben überhaupt keinen Sinn, selbst aus der Perspektive ihrer eigenen besten Interessen. Es ist gefährlich, bloß irgendwo zu sein, wo sie eine relative Mehrheit sind. Es ist sogar für sie gefährlich. Sie zu Millionen in unserer einst strahlenden Zivilisation loszulassen, ist eine Katastrophe, die sich in einen Holocaust verwandeln wird, wenn wir nicht irgend etwas tun, um es zu stoppen.

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Siehe auch:

Verteidigungsschießen: Mannstoppwirkung in der Praxis von Dipl.-Ing. Manfred Ertl

ORF-Sendung „Am Schauplatz: Die Waffen hoch“ von mir

Orkspalter: Äxte, Beile, Tomahawks von Deep Roots

Sturmabwehr – Die Attacke auf den Damm von Deep Roots und Dunkler Phönix

Informationen für Schießwütige: Waffenrecht in der BRD von Dunkler Phönix

Ratgeber: Selbstverteidigung für Frauen von Dunkler Phönix

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Neue Kommentarpolitik auf „Morgenwacht“: Wie bereits hier unter Punkt 1 angekündigt, am Schluß dieses Kommentars wiederholt als Absicht geäußert und in diesem Kommentar endgültig festgelegt, werden neue Kommentatoren nicht mehr zugelassen und sind die Kommentarspalten nur noch für die bereits bekannte Kommentatorenrunde offen.

8 Kommentare

  1. Die Annahme, dass man in einer Stresssituation sowas wie einen kontrollierten Schuss in die extrem schwer zu treffenden Extremitäten (dümmste Aussage hierzu: Wer trainiert ist, trifft doch einfach in ein Knie) anbringen kann, erstaunt mich immer wieder. Scheinbar gebildete Leute ignorieren dabei einfach jegliche Argumente über Distanzen, Stresshormone, Tunnelblick und Notwehrberechtigung für Beamten (oder auch Zivilpersonen). Wer einen anderen mit einem Messer angreift, darf mit JEDEM Mittel ausser Gefecht gesetzt werden. Der Tod des Angreifers darf nach gesundem Menschenverstand dabei IMMER in Kaufe genommen werden. Jede andere Annahme ist einfach schwachsinnig. Das selbe gilt für Äxte, noch mehr für Macheten, Kebabmesser oder ähnliche Drolligkeiten. Für jeden Beamten in einer solchen Situation kann es nach jedem Ermessen nur noch Center-Shots in beliebiger Anzahl geben. Dies erklärt dann auch die angeblichen Exzesse der erfahrenen Beamten in den VSA, die jeweils grad mal ein ganzes Magazin in einen von Crack zugedröhnten Messerangreifer pumpen. Dies ist ganz einfach die einzig vernünftige Handlung.

    • Genau so. Und es gibt sogar Deppen, die wähnen, mit ausreichendem Training wäre waffenlos gegen Messer zu bewerkstelligen, – einfach die Handkante gegen die Waffenhand und geschickt greifen und hebeln…
      Einer von KBs Leckern hat erst neulich einen gucken lassen, sinngemaß, von wegen, jener Messer-und-Axt-Amokläufer wäre von den Pozileibeamten deswegen erschossen worden, damit er nicht mehr auspacken könnte, sie hätten ihn ja auch nur kampfunfähig machen können (aber dann hätte er ja allerhand erzählen können, har, har). Man sieht, grobe Ignoranz betrifft nicht nur Grüne Zuschen allein.
      Traurig, daß man diese Büttel, rein in der Sache, gelegentlich in Schutz nehmen muß…

    • Handkanten sind sowieso DAS probate Verteidigungsmittel der Wahl, wenn man nicht zufällig gerade ein ca. 50-jähriger 27.Dan-Träger in irgendeiner obskuren japanischen Kampfkunst ist.
      Und ja, ich glaube auch, dass die Büttel nur Center-Shots auf den Typen gebracht haben, weil sie ihn zum Schweigen bringen wollten…klingt plausibel, wenn man selber schon mal mit einer Gummipfeil-Pistole geschossen hat. Hilfe!
      Und was das Büttel in Schutz nehmen betrifft: Auf technischer Ebene bleibt einem oftmals nicht viel Anderes übrig. Es gibt nun einmal waffen- und verteidigungstechnische Tatsachen, die unabhängig vom Korrumpierbarkeitsgrad gültig sind.

      Und nebenbei: Schön, hier wieder einige bekannte „Gesichter“ lesen zu können. Das Rittergut ist ja auf die Dauer und immer wieder sehr akademisch und gelegentlich ein wenig blutleer.

  2. Heute habe ich gemeinsam mit einem Freund die Messerabwehrversuche der Mythbusters oben in den Videos nachgestellt (allerdings ohne die elektrische Trefferanzeigetechnik). Das Messer war ein Übungsmesser, und die Pistole war eine flongasbetriebene Softair-Glock, mit der also mehrere Schüsse hintereinander abgegeben werden konnten.

    Ziel der Versuche war, herauszufinden, wie es mit einer Pistole aussähe, die anders als jene von „Mythbuster“ Adam Savage nicht erst gespannt oder entsichert zu werden braucht, sondern die man einfach ziehen und abdrücken kann, wie es auch bei einer echten Glock mit ihrem Safe-action-System der Fall wäre, oder bei einer Double-action-Pistole mit Entspannhebel, die durchgeladen, entspannt und entsichert im Holster geführt und ebenfalls ohne weitere Manipulationen sofort nach dem Ziehen per Spannabzug abgefeuert werden kann (bei einem Revolver wäre es auch so).

    Außerdem sollte ausprobiert werden, ob man auch zu mehr als einem Schuß käme.

    Getragen wurde die Pistole in einem gewöhnlichen Glock-Schlaufenholster aus Kunststoff, und bei einem Teil der Abwehrversuche hatten wir sie auch von Anfang an in der Hand, aber noch nicht auf den Gegner gerichtet. (Natürlich trug der Angreifer eine Schutzbrille.)

    Bei meinem ersten Messerangriff aus 7 m Entfernung erhielt ich nur einen Zufallstreffer am linken Kleinfingeransatz, aber bei drei weiteren auf dieselbe Angriffsdistanz erzielte der Verteidiger jedesmal drei oder mehr Körpertreffer, allerdings erst auf nächste Nähe (ein paar Schritte), wo die Schüsse im Ernstfall wahrscheinlich nicht mehr schnell genug gewirkt hätten, um den Angreifer am Zustechen zu hindern. (Anders als Jamie Hyneman im Mythbusters-Video hielten wir das Messer im gewöhnlichen Fechtgriff, der eine etwas größere Stichreichweite ermöglicht.)

    Bei diesen ersten Angriffen zeigte sich schon einmal, daß man bei Angriffsbeginn in 7 m auch mit einer Pistole, die man sofort nach dem Ziehen abfeuern kann, nicht mehr zur normalen Verwendung der Visierung kommt, sondern nur noch Deutschüsse abgibt. Und bei diesen neigt man von Natur aus dazu, mit der Waffe zu sehr auf der Führhandseite zu bleiben, sodaß wir einander mit der rechts geführten Pistole vorwiegend auf der linken Körperseite trafen. Dies müßte man sich mit ebensolchen, öfters durchgeführten Übungen abgewöhnen.

    Auf 5 m Angriffsdistanz wurde es schon knapper, und wenn man die (vorne offene) Jacke anbehielt, bekam man kaum noch rechtzeitig die darunter im Holster geführte Waffe heraus.

    Wenn der Verteidiger auf 5 m die Pistole bei Angriffsbeginn bereits in der Hand hatte, war es aber jedesmal möglich, mehrere Treffer anzubringen, wenn auch ebenfalls wieder in so kurzer Distanz, daß der Angreifer wahrscheinlich noch hätte zustechen können. Bei einem dieser Angriffe erhielt ich einen Treffer auf das rechte Handgelenk, wo ich das „Messer“ gerade vor dem Körper hielt (im dem Fall hätte ich also nicht mehr zustechen können) zwei oder drei Körpertreffer und einen auf das rechte Ohr. Da wir die Softair-Schüsse durch die geschlossene Jacke nur schwach spürten, war es nicht immer sicher zu sagen, wieviele Treffer genau man abbekommen hatte.

    Es muß auch festgehalten werden, daß mit der Flongas-Glock wegen des kurzen Schlittenrücklaufs, des geringen Abzugswiderstandes und des praktisch nicht vorhandenen Rückstoßes deutlich schneller hintereinander kontrolliert geschossen werden konnte, als es mit einer echten Pistole möglich gewesen wäre.

    Und die Versuche haben uns ebenso Spaß gemacht wie Jamie und Adam.
    Hier ist noch ein interessantes „ballistisches“ Video mit den beiden („Handgun Horror“, 8:11 min.), in dem es darum geht, ob der Gasschlag aus dem Trommelspalt eines starken Revolvers einen dorthin vorgestreckten Daumen verletzen oder gar ein Glied davon abtrennen kann:

  3. Im Februarheft 2017 von „caliber“ (S. 41, „G2-Gipfel in Schweinfurt“) wird erwähnt, daß gemäß den Erfahrungen des FBI in realen Feuergefechten (womit wohl solche mit Faustfeuerwaffen gemeint sein werden) etwa 70 bis 80 % aller Schüsse ihr Ziel verfehlen.

    Zwar gibt es zum Kürzel „FBI“ die spöttische Deutung „Famous But Incompetent“, aber nachdem kaum jemand von uns selber Erfahrungen mit ernsthaftem Feuerkampf hat, sollten wir bei unseren eigenen Überlegungen hinsichtlich der Selbstverteidigung mit Faustfeuerwaffen sicherheitshalber die Möglichkeit in Betracht ziehen, daß – je nach Situation – tatsächlich mehr Schüsse danebengehen als treffen. Von den Trefferquoten, die man in IPSC-Bewerben erzielt, sollte man sich nicht täuschen lassen, denn erstens bewegen sich IPSC-Targets und Stahlziele im Gegensatz zu echten Gegnern nicht, und zweitens schießen sie auch nicht zurück, sodaß der Stress in Kampfsituationen viel höher ist.

    • Nebenbei ein Rat für Brillenträger und Rotpunktvisier: Ohne Brille schießen, vor allem aber: einschießen. Welche Schande – Platz 11 von 18. Ich bin quasi entehrt, aber um eine Erfahrung reicher.

  4. Mythbusters – Zombie Apocalypse Survival: Ax v. Gun:

  5. Meldung von heute auf orf.at:

    Bürgermeister Ludwig will Waffenverbotszone in ganz Wien

    Wien fordert, die gesamte Stadt zur Waffenverbotszone zu machen. Eine entsprechende Stellungnahme sei an die Landespolizeidirektion ergangen, teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag mit.

    Derzeit prüfen die Landespolizeidirektionen auf Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Einrichtung derartiger Bereiche – die es in Städten wie Innsbruck und Linz schon gibt. Möglich würde die Verhängung eines Waffenbanns durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Kickl hatte vergangenen November sämtliche Landespolizeidirektionen aufgefordert, Vorschläge zu machen, wo Verbotszonen errichtet werden sollen.

    Bürgermeister führt „präventive Gründe“ ins Treffen

    In der der APA vorliegenden Stellungnahme zeigt sich die Stadt überzeugt, dass es „nicht einsichtig“ ist, ein Waffenverbot lediglich auf einzelne Plätze zu beschränken. Es dürfe aus präventiven Gründen auch „keinesfalls“ die Wirkung erzielt werden, dass in der Zone verbotene Verhaltensweisen anderswo erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sind, wird betont.

    „Aus Sicht der Stadt ist es daher unabdingbar, die Verordnung der Waffenverbotszonen auf das gesamte Wiener Stadtgebiet auszuweiten“, heißt es. Es mache nämlich keinen Unterschied, wo in Wien Waffen oder vergleichbare Gegenstände verwendet würden. „Vielmehr steht es außer Frage, dass der Schutz vor gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum aller Menschen in Wien (…) höchste Priorität hat.“

    Laut Bürgermeisterbüro war vonseiten der Exekutive geplant, über zwei Bereiche einen Waffenbann zu verordnen – nämlich auf dem Praterstern und dem Treppelweg vor dem Flex. Das sei aber „nicht nachvollziehbar“, verweist man im Rathaus auf die Statistik. Eine außerordentliche Häufung gefährlicher Angriffe mit Waffen sei dort nicht zu verzeichnen und auch nicht zu erwarten.

    Ausnahme mitunter für Polizisten

    Für Wien wurde von ÖVP und FPÖ immer wieder gefordert, beispielsweise am Praterstern, an den Bahnhöfen oder auch entlang des Gürtels, in einzelnen Abschnitten Waffenverbotszonen zu errichten. Das Verbot soll sich nicht bloß auf Waffen beschränken, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und „den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“, wie beispielsweise Taschenmesser.

    Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen. Sie sollen weiterhin ihre Waffen behalten dürfen.

    Da haben wir’s: wieder einmal etwas, das wir den Zudringlingen verdanken, denn ohne deren Kriminalitätsauffälligkeit wären die Waffenverbotszonen an „Brennpunkten“ gar nicht erst gefordert und teilweise schon eingeführt worden, die jetzt als Vorwand und Fuß in der Tür genutzt werden, um eine Ausweitung auf die ganze Bundeshauptstadt zu fordern, wovon natürlich auch alle Einheimischen betroffen sein werden, von denen keine Gefahr ausgeht. Die Einheimischen werden sich auch weit eher an dieses Verbot halten als die Kuffnucken, wegen denen es eingeführt werden soll, nachdem Letztere ja auch bei sonstigem kriminellem Verhalten strafrisikobereiter sind und die Folgen, wenn sie doch erwischt werden, für sie weniger abschreckend sind als für Einheimische.

    Und wenn dieses Verbot in Wien durchgeht, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis es auch in anderen größeren Städten übernommen und schließlich auf ganz Österreich ausgedehnt wird, denn: „Es dürfe aus präventiven Gründen auch keinesfalls die Wirkung erzielt werden, dass in der Zone verbotene Verhaltensweisen anderswo erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert sind“, wie es in der Stellungnahme der Stadt Wien heißt.

    Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie Freiheits- und Eigentumsrechte von Einheimischen durch scheibchenweises Einschränken hier und Verbieten dort allmählich dahin gebracht werden, daß sie schließlich doch ganz verboten werden können.

    Nachtrag: Als „Realitycheck“ bezüglich Stoppwirkung kann unter anderem die Szene ab 2:28 min. in diesem Video dienen, wo ein Pronghorn (Gabelbock) hinter dem Vorderlauf in die rechte Seite getroffen wird:

    Ein paar Sekunden danach dreht er sich weg und läuft davon, und da sieht man aus seiner linken Seite eine große dunkle Blutfontäne aus der Ausschußwunde schießen, die darauf schließen läßt, daß das Projektil entweder sein Herz durchschlagen oder die Herzkranzgefäße zerrissen hat. Erst 15 Sekunden nach dem Treffer fällt er um.

    Nun kann man wahrscheinlich keine 1:1-Vergleiche zwischen einem Tier und einem Menschen ziehen, aber immerhin wird ein männlicher Gabelbock bis zu 70 kg schwer, liegt also eher im unteren Bereich für Menschen, und er wurde von einem Jagdgeschoß aus einem Gewehr getroffen, fiel aber erst nach einer Zeitspanne um, in der ein menschlicher Angreifer einem Verteidiger schweren Schaden hätte zufügen können. Auch viele andere Tiere in dem Video können sich nach gut plazierten Treffern aus Jagdgewehren noch einige Zeit bewegen. Das sollte einem hinsichtlich der sofortigen Stoppwirkung eines Messerstichs – selbst wenn er das Herz trifft – zu denken geben. Bei Menschen, die in einer Kampfsituation von einem Schuß getroffen werden und die wissen, was da passiert ist und daß sie wahrscheinlich in den nächsten Sekunden daran sterben werden, spielt die Psychologie eine wichtige Rolle: Niemand weiß, wie er sich in so einem Fall verhalten wird, solange es für ihn selbst nicht so weit ist.

    Ich kann mir übrigens vorstellen, daß Wokies und Woketten erschüttert darüber wären, daß manche Jägersmänner ihre kleinen Zöpfchencutie-Töchter zu so etwas mitnehmen. Ich weiß nicht, ob das in diesem zarten Alter schon gut ist, aber ich wäre dafür, ihnen auf jeden Fall Gehörschützer aufzusetzen, und bei keinem der Mädchen in dem Video habe ich auch nur Ohrstöpsel gesehen.

    Solche Fahrlässigkeit von Vätern gegenüber ihren Kindern gibt es. Ich erinnere mich da an einen extremen Fall, als ich in einem meiner Überbrückungsjobs für Ammann Security arbeitete und in diesem Rahmen einen Formel-1-Start am Nürburgring aus der Nähe ansehen konnte. Da stand neben mir ein Engländer mit seinem kleinen Jungen auf den Schultern, und keiner der beiden trug Gehörschützer oder Ohrstöpsel oder hielt sich auch nur die Ohren zu. Dabei hatte ich bei dem schneidend lauten Motorenlärm das Bedürfnis, mir zusätzlich zu den ausgegebenen Stöpseln auch noch die Ohren zuzuhalten.