Das Wikingererbe am Beispiel Island (2)

2a Stokksnes, Island

Von William R. Short und Jeffrey L. Forgeng, erschienen im Ausstellungskatalog zur Ausstellung „Die Wikinger“ in der Kunsthalle Leoben 2008; ISBN 987-3-9500840-4-0 (In dieser Form von „As der Schwerter“ übernommen; Karte und Bild von Edda-Handschrift aus dem Original, restliche Bilder von Deep Roots eingefügt). Teil 2 von 2 (Teil 1 hier):

FEHDEN, EHRE UND KAMPFKULTUR

Das isländische Rechtssystem diente in erster Linie zur Regelung des Umgangs mit Konflikten und Gewalt. In der Freistaatperiode herrschte in Island eine Kampfkultur vor. Es ist unbestritten, daß Gewalt oder die Androhung von Gewalt ein akzeptierter Bestandteil des Lebens in der Wikingerzeit waren. Gewalt wurde nicht nur als zulässiges Mittel betrachtet, um Konflikte zu lösen, sondern sie war in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgesehen. Den Isländern der Wikingerzeit war jedoch klar, daß diese Gewalt so weit eingeschränkt werden mußte, daß sie das Gefüge der Gesellschaft nicht bedrohte und daß nicht ohne Notwendigkeit Leben genommen wurden. Im Hávamál (des Hohen Lied), einem in Gedichtform gegossenen Regelwerk für eine ethische Lebensführung, das teilweise vermutlich bis auf die Wikingerzeit zurückreicht, heißt es: „Der Hinkende reite, der Handlose hüte. Der Taube taugt noch zur Tapferkeit. Blind sein ist besser als verbrannt werden: Der Tote nützt zu nichts mehr.“

In Island wurden gewalttätige Konflikte im Rahmen der Fehdekultur entschieden. Die isländische Blutfehde ist am ehesten als stabilisierendes Instrument zu betrachten, mit dem versucht wurde, das Ausufern von Konflikten zu verhindern. In einer Gesellschaft, die keine zentrale staatliche Autorität kannte, mußten Einzelne und Familienverbände ihre Stellung aus eigener Kraft behaupten, um nicht Opfer ihrer Umgebung zu werden. Jeder Infragestellung eines Einzelnen oder einer Familie, sei es durch Beleidigung oder direkte Aggression, mußte mit einer abschreckenden Reaktion begegnet werden. Die Blutfehde war ein System gesellschaftlicher Konventionen, das einerseits die Sanktionierung mißliebiger Taten durch private Vergeltungsmaßnahmen zuließ, aber andererseits eine Eskalation und damit größere gesellschaftliche Schäden verhinderte.

Im Herzen der Fehdekultur stand das Konzept der Ehre – ein Wort, dem im modernen Sprachgebrauch kaum die Tiefe und Komplexität anhaftet, die in der Wikingerzeit mit diesem Begriff verbunden waren. Im praktischen Leben bezeichnete Ehre die gesellschaftliche Glaubwürdigkeit ihrer Inhaber. Ein Ehrenmann oder eine Ehrenfrau mußte respektvoll behandelt werden. Das Ansehen einer solchen Person hielt andere dazu an, sie in gesellschaftlichen, rechtlichen und geschäftlichen Belangen respektvoll zu behandeln. Jemand, der keine Ehre besaß, war Freiwild für Skrupellose. Ehre konnte nicht nur eine Einzelperson besitzen, sondern auch eine ganze Sippe: Verwandte zu haben, die hohes Ansehen genossen, war der eigenen Ehre zuträglich, während in Mißkredit geratene Familienmitglieder Schande über ihre Sippe brachten. Die Ehre war in allen Arten von Interaktionen mit Landsleuten ein wichtiges Gut. Doch die Ehre hatte auch eine metaphysische Dimension. Da das nordische Heidentum kein Leben nach dem Tod kannte, blieb von einem Verstorbenen nichts als sein guter Name, sein Ansehen und seine Ehre. Die Ehre war daher etwas von bleibendem Wert und stand über dem physischen Besitz.

Aus all diesen Gründen wurde von den Menschen erwartet, daß sie ihre Ehre, wie gering sie auch sein mochte, gegen jeden Angriff verteidigten. Natürlich war es besser, seine Ehre mit friedlichen Mitteln zu schützen, doch sie zu verteidigen – und sei es mit Waffengewalt – war Pflicht. Im Hávamál werden die Menschen aufgefordert, stets vor Angriffen auf ihre Ehre auf der Hut zu sein und mit ihren Feinden keinen Frieden zu schließen. Die Ehre einer Familie hochzuhalten war ein Tribut an die Vorfahren und ein Vermächtnis für die Nachkommen, und es galt als Pflicht, die Ehre zu schützen und nach Möglichkeit zu mehren.

Die Ehre konnte jederzeit beschädigt werden. Das war zum Beispiel der Fall, wenn jemand, dem offensichtlich Unrecht zugefügt worden war, auf Vergeltungsmaßnahmen verzichtete. Oft war das zugefügte Unrecht materieller Natur: Raub, Eigentumsbeschädigung, Körperverletzung oder auch nur eine geschäftliche Übervorteilung. Dabei spielte es keine Rolle, ob die eigene Ehre oder die eines Verwandten oder Untergebenen in Mitleidenschaft gezogen worden war.

Die Ehre konnte durch immaterielle Rechtsverletzungen ebenso bedroht werden wie durch Verletzungen physischer Art. Bestimmte Beleidigungen galten als dermaßen empörend, daß der Adressat von Gesetzes wegen berechtigt war, denjenigen, der sie ausgestoßen hatte, zu töten. Die meisten dieser Beleidigungen beziehen sich auf Übertretungen der Geschlechterrollen. Dem altisländischen Rechtsbuch Grágás („Graugans“) ist zu entnehmen, daß ein Mann, der von einem anderen als weibisch bezeichnet wird oder behauptet, Opfer eines sexuellen Übergriffs durch einen anderen Mann geworden zu sein, diesen Mann als Vergeltungsmaßnahme töten darf.

(mehr …)

Das Wikingererbe am Beispiel Island (1)

1a Thingvellir

Von William R. Short und Jeffrey L. Forgeng, erschienen im Ausstellungskatalog zur Ausstellung „Die Wikinger“ in der Kunsthalle Leoben 2008; ISBN 987-3-9500840-4-0 (In dieser Form von „As der Schwerter“ übernommen; Bilder teils aus dem Original, teils von Deep Roots ausgewählt). Teil 1 von 2.

Um das Jahr 860 bestieg in Norwegen ein Wikinger namens Naddoddr ein Schiff und segelte nach Westen, in der Meinung, bei den Färöer-Inseln Land zu sichten. Er kam nicht an. Der Wind trieb sein Schiff vom Kurs ab, und er gelangte stattdessen an die Küste eines unbekannten Landes. Er und seine Mannschaft gingen an Land und stiegen auf einen hohen Berg, um nach Anzeichen menschlichen Lebens Ausschau zu halten. Sie entdeckten keine und schlossen daraus, das Land sei unbewohnt. Als sie auf den Färöern eintrafen, erzählten Naddoddr und seine Leute anderen von dem Land, das sie gefunden hatten. So begann die Erforschung und Besiedlung Islands während der Wikingerzeit. Nur 70 Jahre später war das Land vollständig in Besitz genommen und Heimat von vielleicht 40.000 Menschen.

Die Gesellschaft, die diese Siedler gründeten, erwies sich in mehrfacher Hinsicht als einzigartig. Bei seiner Entdeckung war Island wirklich unbewohnt und wurde ohne Eroberung und ohne Mitwirkung einer eingeführten Monarchie oder Aristokratie besiedelt.

Die Isländer schufen eine einzigartige Regierungsform, die eine zentrale Herrscherperson vermied und einem ungewöhnlich breiten Bevölkerungsquerschnitt aktive Mitwirkung erlaubte. So ungewöhnlich waren die Gesetze und das Regierungssystem, daß sie die Kontinentaleuropäer zu Kommentaren herausforderten – der Chronist Adam von Bremen, der im 11. Jahrhundert lebte, formulierte es so: „Sie haben keinen König, nur das Gesetz.“

Vielleicht noch bemerkenswerter waren die literarischen Leistungen der mittelalterlichen Isländer. In der Wikingerzeit traten Isländer als die Hofdichter skandinavischer Könige in herausragende Erscheinung, und ihre Verse bewahrten das Andenken berühmter Personen und Ereignisse ihrer Zeit. Nachdem die Skandinavier gegen Ende der Wikingerzeit eine schriftliche Kultur übernommen hatten, waren es isländische Autoren, die sich der von ihren wikingischen Vorfahren überlieferten Legenden, Gedichte und Geschichten annahmen. Untypischerweise schrieben sie nicht Lateinisch, sondern in der Volkssprache, Altisländisch.

Die Isländer bewahrten diese Werke über das Mittelalter hinaus auf. Als sich Gelehrte der Neuzeit für die Geschichte der skandinavischen und germanischen Kultur zu interessieren begannen, öffnete ihnen das schriftliche Vermächtnis Islands ein Fenster zu einer Welt, die andernfalls weitgehend verloren wäre. Auch heute sehen wir die Wikinger vor allem aus isländischem Blick. Eine Darstellung der Wikinger bleibt immer unvollständig, solange sie nicht beschreibt, wie es kam, daß diese abgelegene Insel zum Aufbewahrungsort des Wikingererbes wurde.

DAS LAND

Frostadavatn bei Landmannalaugar

Frostadavatn bei Landmannalaugar

Das Land, das Naddoddr entdeckte, ist eine Insel im Nordatlantik, auf halbem Weg zwischen Norwegen und Grönland gelegen, mit einer Fläche von 103.000 km². Sie ist jung und geologisch aktiv. Sie liegt auf der Grenze zwischen der nordamerikanischen und der eurasischen Platte, woraus sich eine vulkanische und tektonische Kraft ergibt, die von unten her das Land verändert. Sie liegt außerdem ziemlich weit im Norden, sodaß die Gletscher aus der letzten Eiszeit das Land auch von oben bearbeiten. Die vereinten Kräfte von Feuer und Eis haben eine spektakuläre Landschaft gemeißelt.

Im Osten, Norden und Westen wird die Küste von Fjorden beherrscht. Im Süden herrschen breite Sandstrände vor, die aus dem mit dem Schmelzwasser von den Gletschern im Hochland hierher transportierten und abgelagerten Schluff bestehen. Das Landesinnere – hohe, teils vergletscherte, teils von einer tundraähnlichen Heide bedeckte Gebirgsplateaus, die für die Wärme der angrenzenden Meeresströmungen nicht mehr erreichbar sind – ist weitgehend unbewohnbar. Ausgedehnte Lavafelder bedecken Teile des Landes.

Naddoddr und seine Schiffsmannschaft gingen in den Ostfjorden an Land. Als sie wieder abfuhren, sahen sie Schnee auf den Bergen und nannten das Land deshalb Snæland, Schneeland. Unsere Kenntnisse über Naddoddr und andere frühe Forscher und Siedler stammen aus dem Landnámabók, (Landnahmebuch), einer in Island zu Beginn des 12. Jahrhunderts verfaßten Geschichtschronik. Eine Ergänzung dazu bilden weitere Erzählungen aus der Geschichte verschiedener isländischer Familien, die Íslendingasögur (Isländersagas). Diese Familiensagas wurden im 13. und 14. Jahrhundert verfaßt, beziehen sich aber vorwiegend auf Ereignisse im 10. und 11. Jahrhundert, und nachdem sie Jahrhunderte nach den beschriebenen Vorfällen entstanden, gehen die Meinungen bezüglich ihrer Verläßlichkeit als historische Quellen auseinander. Dennoch bleiben sie unser wichtigster Ausgangspunkt, um uns nicht nur mit der isländischen Landnahme vertraut zu machen, sondern überhaupt mit der Geschichte und Kultur Skandinaviens während der Wikingerzeit.

Im Landnámabók heißt es, Naddoddr und seine Schiffsmannschaft hätten nach ihrer Rückkehr ins bewohnte Skandinavien Snæland trotz des wenig verheißungsvollen Namens, den sie ihm gaben, sehr gerühmt. Was Naddoddr und seine Gefolgschaft wirklich sagten, werden wir nie erfahren, doch ihre Berichte waren wohlwollend genug, um ihre Landsleute zu weiterer Erforschung anzuregen. Innerhalb der nächsten Jahre machte sich Garðarr Svávarsson, ein Mann schwedischer Herkunft, auf die Suche nach Snæland. Er umschiffte das Land, womit bewiesen war, daß es sich um eine Insel handelte. Dem Landnámabók zufolge hieß Island nach Garðarrs Reise für kurze Zeit Garðarrhólmr (Garðarrs Insel), „und sie war bewaldet von den Bergen hinab zum Meer“. Garðarr baute ein Haus und verbrachte den Winter im Norden der Insel, in Husavík. Im Frühjahr kehrte er nach Norwegen zurück.

(mehr …)