Von Thomas Hartl, aus Heft 9-1984 des „Schweizer Waffen-Magazins“.
Eine von der Zürcher Firma Hofmann & Reinhardt Waffen AG zur Verfügung gestellte Wildey-Pistole im Kaliber .45 Winchester Magnum mit Wechselläufen von 5, 6, 7, 8 und 10 Zoll Länge inspirierte uns zu einigen Messungen, die Beziehung zwischen Lauflänge und Geschoss-Anfangsgeschwindigkeit betreffend.
Gemessen wurde mit einem Oehler-33-Messgerät mit Lichtschranken in einem Schießkeller bei 20° C. Es wurden pro Lauf zehn Schuss ausgewertet. Die Entfernung zwischen Laufmündung und Startschranke betrug 2 Meter, die gemessene Geschossgeschwindigkeit kann also als V2,5 bezeichnet werden.
Die Läufe waren mit 6 Zügen im Rechtsdrall ausgestattet, durchschnittliches Zugkaliber 11,49 mm (.452“), Feldkaliber 11,34 mm (.446“), Feldabdruckbreiten 2,8 bis 2,9 mm.
Die bislang nur von Winchester-Western hergestellte .45-Winchester-Magnum-Patrone enthält ein 230 grs-(14,9 g-)Vollmantel-Rundkopfgeschoss, ihre ballistischen Daten betragen laut Hersteller 1400 fps (426,7 m/s) Mündungsgeschwindigkeit aus einem 5“-Lauf und 1001 ft/lbs (138,5 mkg / 1359 Joule) Mündungsenergie. Unsere Messungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst:
Da es für die Beziehung zwischen Lauflänge und Mündungsgeschwindigkeit eine mathematische Formel gibt, verglichen wir die gemessenen Geschossgeschwindigkeiten mit errechneten, wobei wir den praktisch unbedeutenden Unterschied zwischen V2,5 und V0 nicht berücksichtigten.
Die Gleichung, welche die Abhängigkeit der Geschossgeschwindigkeit von der Lauflänge bei Faustfeuerwaffen festhält, lautet
wobei V1, V2 die Geschossgeschwindigkeiten sind, l1, l2 die Lauflängen.
Wenn wir die aus dem 6“-Lauf (152 mm) der Wildey-Pistole erreichte Geschossgeschwindigkeit von 415 m/s als Grundlage nahmen, erhielten wir die in Tabelle 2 festgehaltenen Ergebnisse.
Die Unterschiede zwischen den gemessenen und errechneten Geschossgeschwindigkeiten liegen unterhalb einer Fehlerquote von 10 % und sind somit als nicht gravierend einzustufen.
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