Lösung „N“ für Flandern (und Brüssel) in Europa

belgiancrisis

Dies ist keine Nation

Von Matthias Storme; Original: Solution “N” For Flanders (And Brussels) In Europe, erschienen am 23. November 2010 im „Brussels Journal“

Da die Divergenzen zwischen den flämischen (niederländischsprachigen) und den wallonischen und franco-brüsselianischen Politikern so groß geworden sind, daß es nahezu unmöglich ist, eine Bundesregierung zu bilden, sind die Gegner eines separaten Staates Flandern in ihren Argumenten aggressiver geworden; manche davon laufen eindeutig auf eine Art von Erpressung hinaus oder bestehen aus Angstmacherei. Eines der Argumente, die in letzter Zeit regelmäßig gegen Befürworter einer flämischen Sezession angeführt wurden, ist die These, daß Flandern, wenn es sich vom Bundeskönigreich Belgien abspaltet, automatisch aus der Europäischen Union draußen wäre; wenn Flandern die Vorteile genießen wollte, ein Teil dieser Union zu sein, müßte es um Aufnahme als neuer Mitgliedsstaat ansuchen, und französischsprachige Politiker und ihre Verbündeten könnten drakonische Bedingungen stellen.

Darf ich diese Politiker als erstes daran erinnern, daß diese These unterstellt, daß das, was von Belgien übrigbleibt (ex hypothesi die Wallonie und wahrscheinlich Brüssel) automatisch als solches ein Mitgliedsstaat der EU bleiben würde, daß sie aber zu vergessen scheinen, daß derjenige, der den Staat erbt, auch seine Schulden erbt. Der Überrest Belgiens, der vorgibt, Belgien zu sein, wäre für die vollen Schulden Belgiens haftbar. Manche Anwälte treffen in dieser Hinsicht in der Tat eine sehr fragwürdige Unterscheidung zwischen einer Sezession vom Bundesstaat einerseits und einer Auflösung dieses Staates andererseits (dies ist besonders in dem Fall fragwürdig, wo der sich abspaltende Teil die Mehrheit des Landes bildet, wie es Flandern tut). Ich werde mich hier für den Moment nicht näher mit diesem spezifischen Punkt befassen, da es eine weitere interessante Möglichkeit für Flandern gibt, dieser Erpressung die Schneide zu nehmen, eine Lösung „N“ (angesichts des verbreiteten Gebrauchs des Ausdrucks „Plan B“ für den Fall, wo keine Übereinkunft über eine Reform des belgischen Bundesstaates erreicht werden konnte).

Karte Niederlande mit Flandern

Niederlande mit Flandern

Die (rechtliche) Basis dieser Lösung „N“ ist in Artikel 355 Paragraph 3 des Vertrags über das Funktionieren der Europäischen Union zu finden, kombiniert mit dem „Statuut voor het Koninkrijk der Nederlanden“ (Charta für das Königreich der Niederlande). (1) Diese Charta wurde am 28. Oktober 1954 geschaffen, mehrere Male ergänzt, und wird in europäischen Verträgen anerkannt.

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