Informationen für Schießwütige – Waffenrecht in der BRD

Von Dunkler Phönix (ursprünglich erschienen auf „As der Schwerter“; Titelbild von Osimandia)

Diesen Artikel wollte ich schon lange schreiben, habe das aber immer vor mir hergeschoben. Nun hat aber ein Gespräch mit einem noch aktiven Sportschützen einige neue Erkenntnisse über die Rechtslage erbracht, so dass ich mich aufgerafft habe.

Solltet ihr die Absicht haben eine Schusswaffe zu erwerben um z.B. eure Familie zu schützen und ihr wohnt in der BRD und die Waffe soll nicht illegal sein, bleibt euch nur eine Option: Auswandern!

Das Waffenrecht der BRD sieht das Führen von Waffen in einer Art und Weise, dass man sich damit wehren kann, nicht vor. Nicht zu Hause und erst Recht nicht auf der Straße.

Einen Waffenschein kriegen nur Leute, die „im öffentlichen Leben stehen“; sprich: Politiker, Schauspieler, Prominente, im Klartext: Huren der NWO. Von denen haben übrigens recht viele einen Schein und tragen auch eine Waffe, selbst (und gerade) diejenigen, (bitte unbedingt diesem Link folgen!) die immer wieder für eine Verschärfung des Waffenrechtes plädieren.

Dann gibt es Leute, die dienstlich Waffen tragen, also vor allem Polizisten, Soldaten und Personenschützer. Diese Berufsgruppen tragen ihre Waffen bis auf einige wenige Ausnahmen nur im Dienst. Das heißt der Streifenpolizist lässt seine Dienstwaffe auf der Dienststelle, wenn er abends nach Hause geht. Auch der SEK-Elitepolizist trägt nur im Einsatz Waffen mit sich. Ebenso verbleiben die Kriegswaffen, mit denen ein Soldat hantiert, in der Kaserne, wenn er Freigang hat. Einige Kriminalbeamte, verdeckte Ermittler und Personenschützer haben das Recht, ihre Waffe zu Hause zu verwahren. Dort kommt sie allerdings nicht unters Bett, sondern in den Waffenschrank (mehr dazu unten). Es ist nicht vorgesehen, dass jemand, der dienstlich Schusswaffen trägt, diese auch in der Freizeit einsetzt, z.B. um spontan Nothilfe zu leisten.

Zuletzt gibt es noch Bürger, die Schusswaffen zu bestimmten Zwecken benutzen, nämlich Jäger, Sportschützen und Brauchtums-Schützen. Bei diesen Personengruppen sieht das BRD- Waffenrecht so rigide Verfahrensweisen in Bezug auf Transport und Lagerung vor, dass es schon kein Zufall mehr sein kann, wenn einer von ihnen tatsächlich in eine Notwehrsituation gerät und dann die Waffe parat hat.

Der Sportschütze, der ein Jahr lang im Schießverein war, dort in dieser Zeit mindestens 18-mal geschossen hat, keine Vorstrafen hat, einen Sachkundelehrgang besucht hat kann eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen. Sein Verein, bzw. der Dachverband, prüft dann sein „Bedürfnis“ (braucht der die Waffe, um seinen Sport auszuführen?) und zuletzt geht er zur Polizei und lässt die Waffe auf der WBK eintragen. Er hat dann die Auflage, seine Waffe zu Hause in einen genormten Waffenschrank zu verschließen, die Munition wird getrennt gelagert. Er entnimmt die Waffe nur, um sie zu putzen oder seinem Sport nachzugehen. Transportiert wird die Waffe in einem verschlossenen Behältnis (Munition wieder getrennt), sonst wäre es „Führen“ (wenn die Waffe griff- oder einsatzbereit wäre) und strafbar. Er darf mit der Waffe dann auch nur von A nach B fahren, also von seiner Wohnung zum Schießstand oder Wettkampfort. Er darf nicht einmal einen Umweg machen, um z.B. noch einzukaufen. Beim Einkauf hätte er auch das Problem, dass er die Waffe nicht unbeaufsichtigt in einem verschlossenen Waffenkoffer in seinem verschlossenen Auto lassen dürfte, er müsste sie im Koffer mitnehmen und dem Betreiber des Supermarktes mitteilen, dass er eine Waffe auf sein Gelände bringt. Dasselbe gilt für einen Toilettengang auf der Autobahnraststätte. Er könnte auch nicht seine Frau zum Aufpassen im Wagen lassen, es sei denn sie hätte auch eine WBK.

Wenn der Schütze dabei erwischt wird, wie er unsachgemäß mit der Waffe umgeht (z.B. sie im Auto lässt, während er pinkeln geht) oder fahrlässig damit handelt (sie z.B. jemandem in die Hand gibt, der Blödsinn damit macht) oder wenn der Schütze zu viele Knöllchen sammelt und nicht bezahlt oder eine rote Ampel überfährt, dann verliert er seine „Verlässlichkeit“ und die WBK ist weg. Bei Straftaten, auch geringen, sowieso. Nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechtes sind z.B. auch NPD Mitglieder.

Es wäre fast einfacher, wenn nur noch die Schützenvereine Waffen und Munition lagern und transportieren dürften, dann würde aber wohl niemand mehr eine persönliche Waffe einkaufen, was eine rasante Erhöhung der Vereinsbeiträge und den Tod des Schießsportes zur Folge hätte. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass nach einem „Amoklauf“ oder einem „Terrorakt“ so ein Gesetz kommt, so wie nach der Amoktat von Erfurt auch das Waffenrecht noch einmal so stark verschärft wurde, dass viele Sportschützen ihren Sport genervt an den Nagel hingen. Auch ich habe damals meine Kaliber .22 Sportpistole verkauft, weil die Behörden uns den Schießstand dichtgemacht hatten (es fehlte das Geld, um die neuen Sicherheitsauflagen zu erfüllen).

Wer denkt, wenn er all die genannten Bedingungen erfüllt hat, könne er wenigstens rumballern, was das Zeug hält, der irrt. Zu Hause ist das Abfeuern von Waffen sowieso verboten, es sei denn man gefährdet niemanden, wozu man schon ein paar Hektar Land benötigt (der Gefahrenbereich von Sportpistolen ist 1400m – in alle Richtungen!). Außerdem gilt: Geschossen wird nur nach Regel! Also nichts mit ein paar Schüssen auf das Bild von der Schwiegermutter! Wenn das einer mitkriegt ist man raus aus dem Verein. Wenn man aus dem Verein raus ist, muss man der Behörde nachweisen, dass man trotzdem noch regelmäßig schießt. Das geht aber nur im Verein (und man erkläre mal einem neuen Verein, dass man aus dem alten flog, weil man auf das Foto der Schwiegermutter geschossen hat…) – und nicht nur die Schwiegermutter ist tabu, sondern auch alles andere, außer einer amtlichen Schießscheibe! Und es ist in den Sportordnungen auch genau festgelegt, von welcher Entfernung man mit welcher Waffe wie oft auf welche Scheibe zu schießen hat.

Das bedeutet, es ist für einen Sportschützen in der BRD zu beinahe 100% ausgeschlossen, dass er in einer Notwehrsituation mit der geladenen Waffe dasteht. Trotzdem ist die Aufklärung über Notwehrexzess, also das Verwenden unverhältnismäßiger Mittel in einer Notwehrsituation, Bestandteil der oben erwähnten Waffensachkundeprüfung. Nur für denjenigen, der noch nicht verstanden hat, wo die Reise hingeht: Das Benutzen einer Feuerwaffe in einer Notwehrsituation ist in der BRD so gut wie immer unverhältnismäßig. Selbst wenn man einen mit einem Sturmgewehr bewaffnetem Einbrecher erschossen hat, wird der Richter (denn bei dem landet der Fall auf jeden Fall) als erstes fragen, warum man die Waffe denn einsatzbereit und nicht wie vorgeschrieben im genormten Waffenschrank (Munition getrennt) fest verschlossen hatte.

Der Jäger oder Brauchtums-Schütze kann vielleicht eher in eine Situation geraten, in der er versucht ist, seine Waffe gegen etwas anderes als Rotwild oder den „Vogel“ (beim Schützenfest) einzusetzen. Auch hier ist äußerste Vorsicht geboten! Ein Jäger, der z.B. Metalldiebe mit seiner Flinte in Schach hält, bis die Polizei da ist, verwendet seine Jagdwaffe unsachgemäß. Er darf sie nur zu einem bestimmten Zweck benutzen und das ist das Schießen von Wild. Er verliert also seine Verlässlichkeit und darf die WBK (und seine Jagdwaffen) abgeben.

Nun wird es sicherlich den ein oder anderen geben, der sagt: Legal, illegal, scheißegal, der Türke von nebenan hat auch eine Pistole und der Paki aus dem Erdgeschoss schaut immer so wahnsinnig, ich brauch was mit Wumms! Das muss ich mit folgendem Hinweis beantworten:

  • illegaler Waffenbesitz, also der Besitz von Waffen, für die man keine Erlaubnis hat (auch Inhaber einer WBK dürfen weder Kriegswaffen, noch Schlagstöcke, Schlagringe, Springmesser oder sonstige „verbotene Waffen“ besitzen) wird in der BRD mit bis zu 5 Jahren Haft oder entsprechender Geldstrafe geahndet.

Soviel zur Rechtslage…

Wenn man übrigens eine WBK hat, bedeutet das, dass die Behörden ganz genau wissen, welche Waffen man hat und dass sie im Notfall (Katastrophe, Terrorangriff, nationale Befreiung) die Waffen auch einziehen können.

Zudem ist es vorgekommen, dass ganz andere Ämter (z.B. Jugendamt, Verkehrsamt) plötzlich wussten, dass man Inhaber einer WBK ist. Es gibt auch Gerüchte, dass Inhaber einer WBK von der Polizei häufiger angehalten würden, aber an sowas glauben sicherlich nur dumme Verschwörungstheoretiker…

Nun gibt es sinnvolle Gesetze und weniger sinnvolle und wir von As der Schwerter haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir Befürworter eines liberaleren Waffenrechtes sind.

Daher wird es vielleicht überraschen, wenn ich sage, dass ich die Auflagen für den Erwerb der WBK noch zu gering finde.

Ich bin nicht der Meinung, dass jeder eine Waffe haben sollte. Die immer wieder vorkommenden Tötungen von Familienmitgliedern oder Unbeteiligten durch Waffenbesitzer (kommt in den USA sehr häufig vor) sind die Folge von unsachgemäßer Waffenhandhabung. Und die Argumentation, die Amokläufe würden ja genau dort stattfinden, wo man waffenfreie Zonen geschaffen habe (ich weiß gar nicht mehr, von wem die stammt, im Zweifelsfall von meinem Lieblingsverschwörungstheoretiker Wisnewski) hakt auch ein wenig, denn wenn das so wäre müsste es bei uns jeden Tag einen Amoklauf geben.

Ich bin dafür an einen Sachkundelehrgang auch noch einen Erste-Hilfe-Kurs mit dem Schwerpunkt „Schusswunden“ zu koppeln und dafür, dass jemand, der eine WBK erhalten möchte auch mal einer (zumindest nachgestellten) Notwehrsituation, in der Schusswaffen präsent sind, ausgesetzt wird.

Kurz gesagt möchte ich, dass jemand, der eine Waffe besitzt, genau weiß, dass er ein Tötungsinstrument bei sich führt, dass er zumindest rudimentär versteht, wie man die Auswirkungen dieses Instruments im Notfall behandelt und so weiter.

Ich denke aber, wenn man dieses nachweisen kann, dann sollte die WBK nicht nur zum Transportieren und zweckgebundenen Benutzen, sondern zum Führen einer Waffe berechtigen. Das bedeutet ich wäre dafür, dass die heutige WBK dem “Waffenschein” rechtlich gleichgestellt wäre und jeder, der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann seine Waffe mit sich führen dürfte, ohne nachweisen zu müssen, dass er sie zum Sport oder zur Jagd braucht, sondern als Verteidigungsinstrument.

So wie heute der Trainer im Schützenverein das erste Urteil über persönliche Eignung des angehenden Schützen trifft, stelle ich mir in einer idealen Gesellschaft ein System vor, in dem Schützenveteranen für die Jungschützen, die sie ausbilden, zu bürgen haben – also tatsächlich mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Lehrlinge Scheiße bauen. Das würde dafür sorgen, dass sie sich die Jungschützen genau ausgucken. Man könnte die Anzahl der so betreuten Jungschützen begrenzen und wenn einer von denen dann eine weitere Prüfung besteht kann er ebenfalls Jungschützen ausbilden und übernimmt wiederum für diese die Verantwortung.

Im Idealfall würde dann Papa seine Kinder (und vielleicht die Nichten und Neffen oder die Nachbarskinder) im Schießen ausbilden und so lange die Verantwortung für deren Schusswaffengebrauch mit übernehmen, bis diese eine Ausbilderprüfung abgelegt haben (die man ja zusätzlich noch an ein bestimmtes Alter knüpfen könnte).

Zusätzlich zu diesem System, das den Gebrauch von Sport- Jagd- und Handfeuerwaffen regeln würde, könnte ich mir eine Erlaubnis des Kriegswaffenbesitzes nach Schweizer Vorbild vorstellen, nämlich dass jeder Soldat nach der Grundausbildung (die Wehrpflicht für 2-3 Jahre sollte wieder eingeführt werden, bzw. sollten Verweigerer bestimmte Privilegien nicht haben, z.B. keine Waffen führen dürfen oder bei Wahlen keine Stimme haben) seine Kriegswaffe mit nach Hause nimmt und im Ernstfall nicht erst in der Kaserne erscheinen muss, um den Invasoren Widerstand zu leisten. Die Grundausbildung müsste dann in noch höherem Maße als die oben diskutierte verschärfte Waffensachkunde garantieren können, dass der Reservist seine Kriegswaffe auch wirklich nur dann in Gebrauch nimmt, wenn es zulässig ist (eben im Kriegsfall).

Und das leitet uns natürlich auch zu der Erklärung dafür, dass die Schweiz ihren Reservisten die Kriegswaffe im Schrank gönnt, man in Amerika beim Eröffnen eines Bankkontos schon mal eine Flinte geschenkt bekommt, in der BRD aber der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen so geregelt ist, dass eigentlich gar nichts mehr passieren kann (es sei denn, jemand hat eine illegale Waffe).

Man könnte fragen: Traut die BRD ihren Bürgern einen sachgemäßen Umgang mit Waffen nicht zu?

Und die Antwort ist: Genau! Da die BRD kein Staat im eigentlichen Sinne ist, sondern ein Besatzungskonstrukt, sind ihre Gesetze und Regeln nicht wie die eines echten Staates als Instrument zum Herstellen von Gerechtigkeit zu verstehen.

Vielmehr geht in der BRD alles nur um die Bewahrung des „öffentlichen Friedens“, d.h. das Personal der BRD, wir Sklaven, muss davon abgehalten werden den Spartakus zu machen und qua Aufstand die Besatzer aus dem Land zu jagen. Daher haben wir im Notwehrfall auf die Polizei zu warten, egal wie viele Alis gerade auf unseren Kopf eintreten und egal ob die Polizei sich in das Viertel, in dem wir gerade spazieren waren, als die Alis uns angriffen, überhaupt noch reintraut. Daher wird für ein paar Dönerbudenbesitzer, die angeblich von Nazis ermordet wurden, von der Bundeskanzlerin eine Gedenkfeier abgehalten, für tausende gemesserte, totgeprügelte und vergewaltigte Einheimische aber reicht der Kurzbericht auf Seite 13 des Lokalblattes.

Und genau das ist der Grund, warum wir keine Waffen tragen dürfen und selbst in den Fällen, in denen das Bedürfnis nach Waffenbesitz einwandfrei nachgewiesen kann (Sport, Jagd, Brauchtum) der Waffenbesitz zweckgebunden und so restriktiv geregelt ist, dass es eigentlich schon keinen Spaß mehr macht.

Natürlich ist es trotzdem sinnvoll, den Jagdschein zu machen und/oder im Schützenverein sportlich oder brauchtumsbezogen zu schießen. Man lernt viele nützliche Dinge und erfährt, wenn man nicht an die ganz falsche Adresse gerät, auch viel Kameradschaft. Aus den gleichen Gründen ist auch der Einsatz bei der Bundeswehr zu empfehlen, wobei man hier aufpassen sollte, dass man sich nicht zu Auslandseinsätzen verpflichten lässt und nachher unschuldige Menschen am anderen Ende der Welt abknallen muss. Immerhin ist unter von der Leyen das Kinderkriegen mit einer Karriere bei der Bundeswehr vereinbar!

Aber man sollte sich nicht die Illusion machen, dass irgendeine dieser Tätigkeiten einem im Notwehrfall in irgendeiner Weise helfen würde. Im Gegenteil wird eine nachgewiesene Waffensachkunde einen immer als doppelt verantwortlich dastehen lassen („Sie hätten es ja besser wissen müssen“), so wie ein Bürger aus gutem Hause ja auch dreimal in Erklärungsnot ist, warum er sich von Ali neben dem Kiefer nicht auch noch die Nase hat richten lassen, während Ali im umgekehrten Fall noch dafür gelobt wird, dass er das Messer nicht noch rumgedreht hat oder schlichtweg so getan wird, als wäre der Tod des Opfers höhere Gewalt gewesen.

Nochmal: Das alles ist auf unseren Rechtsstatus als Personal, bzw. Sklaven der OMF- BRD zurückzuführen. In jedem souveränen Land gilt, dass der Bürger sein eigenes Leben, seine Familie und seinen Besitz ohne wenn und aber (und ohne „Abwägung von Rechtsgütern“ – wie soll man das denn in einem Notfall, wenn die Panik im Nacken hochkriecht, anstellen? – ohne „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ – klar, ich schaue mir den Baseballschläger und das Küchenmesser lange und genau an und entscheide mich dann für das Mittel, das „verhältnismäßig“ ist, statt mein Leben einfach, wie es mein Überlebensinstinkt diktiert, mit ALLEN Mitteln zu verteidigen) verteidigen darf. Denn ein souveräner Staat ist ein Konstrukt des Volkes, um seine Angelegenheiten zu regeln. Die BRD ist ein Konstrukt des Feindes, um uns auszunehmen und abzuwracken.

Ich wäre sogar dafür, um einen weiteren Gedanken aus meinem oben erwähnten Artikel aufzugreifen, dass die Dorfgemeinschaften, die gemeinsam ein bestimmtes Fleckchen Land besitzen und idealerweise (erweiterte) Familienclans wären, nicht nur, wie von Harald vorgeschlagen, die Judikative übernehmen würden, sondern auch die Exekutive. D.h. ich könnte mir vorstellen, dass „mein Land, meine Regeln“ ein allgemeines Gesetz würde und eine Polizei überflüssig würde. Dort, wo man doch Polizei benötigen würde (Okkupation von Land durch fremde oder einheimische Eindringlinge) würde es ohnehin eine Polizei brauchen, die militärisch geschult und bewaffnet wäre, d.h. man könnte die Armee mit solchen Aufgaben betrauen.

So lange es aber die BRD gibt, gilt: Notwehr ist (für uns) quasi illegal. Das müssen wir bedenken und unsere Konsequenzen daraus ziehen!

Zu allerletzt:

Ich glaube, dass es ein Zeichen von Zivilisation und Fortschritt ist, wenn die Bürger eines Landes sich nicht gegenseitig erschießen und alle sich an die Regeln halten, statt dass Familienclans um die Vorherrschaft streiten.

Warum aber konnten die Bürger bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein offen ihre Waffen tragen, warum hatten die bösen, vom Volk ach so verhassten Monarchen offene Kutschen und keine vollgepanzerten Limousinen nötig, warum ist der „Amoklauf” ein so junges Phänomen?

Und wenn ich mir ein nationales Deutschland ohne Polizei vorstelle, dann stelle ich mir kein europäisches Afghanistan vor, sondern gehe davon aus, dass die Familien, statt sich gegenseitig bis aufs Blut zu bekämpfen, als Volksgemeinschaft kooperieren. Ob das wirklich so klappt müsste der Feldversuch ergeben. Ich halte diese Utopie aber immerhin für gangbarer, als den Zustand der Besatzung nur aus dem Grunde weiter zu tolerieren, weil nationaler Widerstand dagegen sicherlich keine angenehmen Nebenwirkungen hätte.

*     *     *

Neue Kommentarpolitik auf „Morgenwacht“: Wie bereits hier unter Punkt 1 angekündigt, am Schluß dieses Kommentars wiederholt als Absicht geäußert und in diesem Kommentar endgültig festgelegt, werden neue Kommentatoren nicht mehr zugelassen und sind die Kommentarspalten nur noch für die bereits bekannte Kommentatorenrunde offen.

3 Kommentare

  1. Diese Nachveröffentlichung ist Teil eines „Rahmenprogramms“ um den AdS-Gemeinschaftsartikel „Sturmabwehr – Die Attacke auf den Damm“ von Dunkler Phönix und mir, den ich morgen bringen werde.

    Zur Nachveröffentlichung von „Informationen für Schießwütige“ drüben auf „Cernunnos‘ Insel“ hat hildesvin diesen Kommentar geschrieben, den ich auch euch hier zugänglich machen möchte:

    hildesvin:
    Der guten Ordnung halber möchte ich es noch einmal erwähnen: Das mit dem Schießgewehr eben mal so über den Banktresen hinweg ist eine freche Lüge des Schwabbels Michael Moore. Es handelte sich in Wirklichkeit bei dem Donnerrohr um e i n e s von fünf Werbegeschenken zum Auswählen, welches mit großem Abstand am wenigsten genommen wurde, und das die Bank im Falle auch erst bestellt hätte, mit einer Lieferfrist von mindestens zwei Wochen.

    Selbstverständlich sollte der Gebrauch des Püsteriches, und erst recht des registrierten, nach äußerster Möglichkeit vermieden werden. Schon wegen der Lärmentwicklung ist ein Streitkolben (auch improvisiert) vorzuziehen, oder auch der eines Eß-Schwertes (=Messers), mit letzterem bin ich nicht so gut, wie mit dem Knittel. Das viel leisere Geräusch dabei erleichtert die Einhaltung des außerordentlich wichtigen 11.Gebotes ungemein.
    Und läßt sich letzteres eben nicht einhalten: Derzeit sind wir sowieso nicht unbedingt im, aber auf jeden Fall am Arsch, wenn wir in einer Notwehrhandlung obsiegen, ob nun ohne, mit kalten oder mit Feuerwaffen.
    Wenigstens e i n m a l geht es.

  2. Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.

  3. Elbing

     /  Mai 21, 2019

    Ich weiß, dass grundsätzlich keine Kommentare mehr veröffentlicht werden. Dies verstehe ich. Vielleicht ist es aber möglich, die Information zu veröffentlichen, dass in der BRD eine Waffengesetzverschärfung geplant ist, nach der alle Schwarzpulverwaffen -auch die bisher völlig frei erhältlichen Hinterladergewehre und Derringer- künftig angemeldet werden sollen, und Gewehrmagazine mit mehr als 10 Patronen Kapazität verboten werden sollen.

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