Von Lucifex; dies ist eine Artikelaufbereitung meines Kommentars vom 2. August 2018 zu F. Roger Devlins Essay „Beurteilung nach dem Erscheinungsbild“, die das Auffinden dieser Information und ihre Verlinkung erleichtern soll.
In GEO 4-2017 bin ich auf einen Kurzbeitrag gestoßen, den ich nachfolgend zitiere:
Gibt es Verbrechergesichter?
Schiefe Nase, krummes Kinn, zusammengewachsene Augenbrauen: Wem trauen wir – und wem weichen wir in dunklen Gassen lieber aus? Manche Menschen scheinen uns schon auf den ersten Blick zwielichtig oder gar kriminell zu sein.
Kein Wunder also, dass über alle Zeitalter hinweg Gelehrte die Ansicht vertraten, Charaktereigenschaften seien uns ins Gesicht geschrieben. Der Italiener Cesare Lombroso entwickelte im 19. Jahrhundert eine neue Schule der Kriminologie und meinte, Verbrecher an Äußerlichkeiten identifizieren zu können. Ein Ansatz, der später in die Rassenlehre des Nationalsozialismus einfloss.
Bis zur heutigen Zeit ist das Thema in der Forschung aktuell. 2011 belegte eine Studie an der Cornell University im US-Bundesstaat New York, dass Menschen überraschend gut Verbrecher an ihrem Konterfei erkennen können.
2016 trainierten Wissenschaftler von der Shanghai Jiao Tong University einen Computer, ein sogenanntes neuronales Netzwerk, mit 1856 Fotoporträts, die eine Hälfte von Verbrechern, die andere von Gesetzestreuen. Am Ende konnte der Computer die Straftäter mit einer Genauigkeit von fast 90 Prozent herauspicken.
Die Forscher präsentierten auch gleich den Unterschied zwischen bravem Bürger und Kriminellem: Verbrechergesichter fallen mehr aus dem Rahmen des allgemeinen Durchschnittsgesichts.
Wohin aber führen uns solche Ergebnisse? Wird bald neben dem Ausweisfoto die Tendenz zum Gesetzesbruch vermerkt? Werden mögliche Diebe oder Mörder schon vor ihrer Tat durch Gesichtserkennungssoftware aus der Masse gefischt und weggesperrt?
Wohl kaum. Ein Verfahren, das Menschen nach biometrischen Daten einordnet, mag in einer eng eingegrenzten Versuchsanordnung funktionieren, es fehlt aber der Alltagstest. Schon Schatten auf dem Gesicht oder Änderungen der Mimik können die Sortierung verdrehen.
Zudem würde das Programm aus Shanghai selbst bei perfekten Bedingungen jeden Zehnten zu Unrecht in Sicherheitsverwahrung stecken. Und den anderen neun absprechen, sich mit ihrem Willen gegen eine biologisch-genetische Prädeterminierung erheben zu können.
Menschen nach scheinbar allgemeingültigen Regeln in bestimmte Gruppen einzuteilen, schafft offenbar auch bei neuronalen Netzwerken Vorurteile.
Das sind Befangenheiten, die wir selbst aus dem Alltag kennen, etwa wenn Personen mit südländischem Aussehen öfter kontrolliert werden. So etwas zersetzt ein Miteinander viel eher, als es echte Sicherheit schafft. Aussagen anhand von Gesichtssymmetrie mögen für Personengruppen Relevanz zeigen. Angewendet auf Individuen können sie nur zu Ungerechtigkeiten führen.
In diesem Sinne sollte uns das Ergebnis der Studie aus Schanghai nicht zum Handeln, sondern höchstens zum Hinterfragen anregen: Wenn neuronale Netzwerke eine Art Menschenkenntnis erlernen können, welche anderen intuitiven Fähigkeiten entwickeln sie noch?
Und sollten wir auf der anderen Seite nicht stetig unsere eigenen Vorurteile im Auge behalten? Denn immerhin können wir, im Gegensatz zu Computern, entscheiden, wie wir uns von einem ersten Eindruck beeinflussen lassen.
Die Bedenkenwälzerei des Autors Tobias Hamelmann in der zweiten Hälfte samt den Mahnungen gegen Vorurteile und für Einzelfallgerechtigkeit war zu erwarten. Aber abgesehen davon, daß neuronale Netzwerke mit weiter verbesserter Software und umfangreicherem Training anhand vieler weiterer Beispielsbilder sicher eine noch größere Unterscheidungssicherheit auch bei unterschiedlichen Beleuchtungsrichtungen und Gesichtsausdrücken erlangen könnten, geht es auch gar nicht darum, Menschen irgendwann aufgrund solcher Computerprogramme von vornherein als schuldig einzustufen und sicherheitshalber wegzusperren.